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Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - Was gilt bei Scheidung oder Trennung? - Global

Vorsorge: Was gilt bei Scheidung oder Trennung?

Vorsorgegedanken, die Sie sich rechtzeitig machen sollten

Vorsorgen: Was gilt bei Scheidung oder Trennung?-Text - Global

Als junge Eltern werden Sie sich kaum Gedanken darüber machen, was wäre, wenn Ihre Beziehung scheitert. Doch wenn eine Ehe zerbricht, hat das auch finanzielle Konsequenzen – insbesondere auf Ihre Vorsorge. Der Grundsatz: Vorsorgekapital, das während der Ehe angespart wurde, wird zwischen den Eheleuten hälftig geteilt.

AHV-Rente: das Splitting

Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, können Sie bei der AHV-Ausgleichskasse den Antrag auf Splitting – auf das Aufteilen der AHV-Beiträge – stellen. Am besten tun Sie das gemeinsam, die nötigen Formulare finden Sie auf der Website der AHV.

Aufgeteilt werden alle Beiträge, die Sie beide während der Ehe eingezahlt haben (ausser im Jahr der Heirat und im Jahr der Scheidung). Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Aufstellung über Ihr individuelles Konto, welche Einkommen für die spätere Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt werden (mehr zur AHV-Rente lesen Sie hier).

Gut zu wissen
Solange Sie verheiratet sind, greift die Plafonierung: Sie und Ihr Ehemann, Ihre Gattin erhalten zusammen nicht mehr als das Anderthalbfache der einfachen maximalen AHV-Rente. Nach der Scheidung fällt diese Plafonierung weg und Sie können beide je Ihre volle Einzelrente beziehen – abhängig von Ihren Beiträgen.


Nicht erwerbstätig? Zahlen Sie Beiträge

Haben Sie während der Ehe die Kinder betreut und den Haushalt geführt und waren nicht erwerbstätig? Dann mussten Sie vermutlich keine AHV-Beiträge einzahlen, weil Sie über die Beiträge Ihres Ehemanns, Ihrer Gattin versichert waren. Das ändert mit der Scheidung. Können Sie weiterhin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlen. Diese werden aufgrund Ihres Vermögens, allfälliger Unterhaltszahlungen und weiterem Einkommen berechnet.

Achtung: Verpassen Sie es nicht, Ihre Beiträge einzuzahlen. Jedes Jahr ohne Beiträge führt zu einer Rentenkürzung (mehr dazu lesen Sie hier).


Wie ist das mit Witwen- und Witwerrenten?

Auch geschiedene Frauen können von der AHV eine Witwenrente erhalten, wenn der Ex-Ehemann stirbt. Es muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die geschiedene Frau hat Kinder und die Ehe hat mindestens zehn Jahre gedauert.
  • Die Ehe hat zwar keine zehn Jahre gedauert, aber die Frau ist mindestens 45 Jahre alt, wenn das jüngste Kind 18 wird.
  • Die geschiedene Frau hat keine Kinder, aber sie war bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt und die Ehe hat mindestens zehn Jahre gedauert.

Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Witwenrente, wenn und solange sie für Kinder unter 18 sorgen.

Auch geschiedene Männer erhielten bisher eine Witwerrente nur, solange sie für Kinder unter 18 sorgten. Doch gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern diskriminierend. Eine Gesetzesänderung ist in Vorbereitung, aktuell gilt eine Übergangslösung.

Vorsorgen: Was gilt bei der Pensionskasse?-Text - Global

Was gilt bei der Pensionskasse?

Bei der Pensionskasse geht es um zwei Aspekte: Einerseits werden die Pensionskassenguthaben halbiert – das ist der sogenannte Vorsorgeausgleich. Anderseits können auch Geschiedene unter Umständen Witwen- oder Witwerrenten erhalten.

Pensionskassenguthaben teilen

Die Pensionskassenguthaben sind ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Doch aufgrund der Rollenverteilung, die die meisten Ehepaare wählen, zahlt die Frau oft deutlich weniger in ihre 2. Säule ein als der Mann. Sie hat die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben und widmet sich den Kindern, während der Mann Karriere macht. Mit dem Vorsorgeausgleich soll dieser Unterschied wettgemacht werden: Jede Seite hat bei einer Scheidung Anrecht auf die Hälfte des Guthabens, das der Partner, die Partnerin während der Ehe in der beruflichen Vorsorge angespart hat, und muss die Hälfte des eigenen Guthabens abgeben..

Harry M. hat bei der Pensionskasse ein Guthaben von 250 000 Franken (die sogenannte Austrittsleistung); 60 000 Franken (inklusive Zins während der Ehe) besass er schon bei der Heirat. Seine während der Ehe angesparte Austrittsleistung beträgt also 190 000 Franken. Ingrid M., die wegen der Kinder nur ein kleines Pensum hatte, konnte insgesamt 90 000 Franken ansparen, 50 000 davon stammen aus der Zeit vor der Ehe. Harry M. hat also während der Ehe 150 000 Franken mehr gespart. Bei der Scheidung wird die Hälfte davon, 75 000 Franken, an die Pensionskasse von Ingrid M. überwiesen.

Wichtig ist, dass bei der Teilung alle Guthaben einbezogen werden, die in der beruflichen Vorsorge angespart wurden. Dazu gehören neben den Austrittsleistungen der aktuellen Pensionskassen auch Guthaben, die – zum Beispiel von einem früheren Stellenwechsel her – auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice liegen. Auch ein Vorbezug für Wohneigentum muss beim Vorsorgeausgleich berücksichtigt werden.

Tipp
Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Vorsorgeguthaben miteinbezogen wurden, können Sie beim Sicherheitsfonds BVG nachfragen. Diese Stelle führt ein Register über alle Vorsorgeguthaben.


Lücken schliessen

Muss eine Seite einen Teil des Altersguthabens an die Ex-Frau, den Ex-Gatten abgeben, kann das die Pensionskassenrente empfindlich schmälern. Deshalb hat man die Möglichkeit, sich im Umfang der übertragenen Austrittsleistung wieder in die Pensionskasse einzukaufen (mehr zum Einkauf lesen Sie hier). Ein solcher Einkauf kann auch noch nach Jahren vorgenommen werden – und er lässt sich staffeln, was steuerlich oft interessanter ist.

Gut zu wissen
Nach einem «normalen» Einkauf muss man bis zu einem Kapitalbezug drei Jahre abwarten. Diese Frist gilt bei einem Wiedereinkauf nach einer Scheidung nicht.

 

Wie viel Steuern sparen Sie durch einen Einkauf in die Pensionskasse? Jetzt mit dem Clientis Pensionskassen-Einkauf-Rechner berechnen.


Erhalten Geschiedene etwas von der Pensionskasse des Ex-Partners?

Unter Umständen haben Geschiedene beim Tod des Ex-Gatten, der Ex-Frau eine Witwen- oder Witwerrente der Pensionskasse zugut. Es gibt aber eine Reihe von Wenn und Aber:

  • Der Anspruch gilt nur für das BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen sehen in ihrem Reglement vor, dass aus diesem Teil keine Leistungen an Geschiedene ausgezahlt werden.
  • Bedingung ist zudem, dass die Unterhaltszahlungen aus der Scheidung dann, wenn die Pensionskasse zahlen müsste, noch laufen. Weil heute in der Regel nur befristete Unterhaltszahlungen gesprochen werden, ist dies oft nicht der Fall.
  • Die Pensionskasse muss zudem – auch wenn die Witwenrente höher wäre – nicht mehr als den im Scheidungsurteil festgesetzten Betrag bezahlen. Auch kann sie ihre Leistungen kürzen, wenn eine geschiedene Person zusammen mit anderen Versicherungsleistungen, vor allem von AHV oder IV, mehr erhielte, als ihr im Scheidungsurteil zugesprochen wurde.

Vorsorgen: Was gilt in der Säule 3a?-Text - Global

Was gilt in der Säule 3a?

Guthaben der Säule 3a, die Sie und Ihr Ex-Mann, Ihre Ex-Gattin während der Ehe aus dem Arbeitsverdienst angespart haben, werden hälftig geteilt – es sei denn, Sie haben in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Ob das Geld auf einem Konto oder in einer Police gespart wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Übertragung muss in der Scheidungsvereinbarung festgehalten werden. Und das Guthaben muss in der gebundenen Vorsorge bleiben; Sie können nicht frei darüber verfügen (mehr zur Säule 3a lesen Sie hier). 

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