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Clientis Bank Oberuzwil: Diesjährige GV mit schriftlicher Abstimmung
Die Entwicklungen rund um das Coronavirus und die behördlich verordneten Massnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Generalversammlung 2020.
Aufgrund der gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) hat
sich der Verwaltungsrat, gestützt auf der bundesrätlichen COVID-19 Verordnung 2 vom 16.
März 2020, dazu entschlossen, die Generalversammlung ausschliesslich auf schriftlichem
Weg, ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre durchzuführen.
Der Bundesrat hat die Lageeinschätzung in der Schweiz überprüft und entschieden, dass die
«ausserordentliche Notlage gemäss Epidemie-Gesetz» bis mindestens 26. April 2020 verlängert
wird. Die damals angekündigte Generalversammlung vom 27. März 2020 musste deshalb
abgesagt werden.
Damit die statutarischen und bankengesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, hat der
Verwaltungsrat entschieden, die Generalversammlung 2020 schriftlich, wie folgt durchzuführen:
- Die 145. ordentliche Generalversammlung der Clientis Bank Oberuzwil AG findet am Freitag, 5. Juni 2020, 17.00 Uhr in schriftlicher Form statt.
- Aufgrund des Versammlungsverbotes wird die Generalversammlung in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchgeführt.
- Mit Artikel 6a der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» vom 16. März 2020 hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben und über die Anträge des Verwaltungsrats abstimmen.
Die Abstimmungsunterlagen wurden den Aktionärinnen und Aktionäre per Post zugestellt.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung danken für das Verständnis in dieser ausserordentlichen Lage und hoffen, dass die Clientis Bank Oberuzwil im Jahr 2021 (26. März 2021) die Generalversammlung wieder im gewohnten Rahmen durchführen kann.