Privor Freizügigkeitskonto
Das Konto richtet sich an Erwerbstätige, die eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht werden.
Vorteile
- Die Freizügigkeitsleistung bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
- Keine Verrechnungssteuer
- Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
- Möglichkeit zur Investition in Wertschriftenlösungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann gehen Sie folgendermassen vor:
- Ergänzen und Unterschreiben Sie den Antrag zur Eröffnung eines Privor Freizügigketskontos inkl. Freizügigkeitsreglement
- Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Mail (fachzentrum@oberuzwil.clientis.ch) oder Post zu
- Nach Eröffnung durch uns, erhalten Sie den Einzahlungsschein und das Doppel der Eröffnung, welches Sie bei Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung einreichen können
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch oder persönlich bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Zinssatz |
Eignung | Privatpersonen, die Freizügigkeitsleistungen einer Pensionskasse erhalten |
Verrechnungssteuer | verrechnungssteuerfrei |
Rückzugsmöglichkeiten | gemäss gesetzlichen Bestimmungen |
Kontoführung | kostenlos |
Porti | kostenlos |
Kontoauszüge | kostenlos, jährlich |
Kontoabschluss | kostenlos, jährlich |
Zusatzleistungen | Wertschriftensparen |
Zinssatz |
Eignung | Privatpersonen, die Freizügigkeitsleistungen einer Pensionskasse erhalten |
Verrechnungssteuer | verrechnungssteuerfrei |
Rückzugsmöglichkeiten | gemäss gesetzlichen Bestimmungen |
Kontoführung | kostenlos |
Porti | kostenlos |
Kontoauszüge | kostenlos, jährlich |
Kontoabschluss | kostenlos, jährlich |
Zusatzleistungen | Wertschriftensparen |
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