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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - Vorsorgen für den Todesfall - Global

Vorsorgen für den Todesfall

So sichern Sie Ihre Familie ab

Vorsorgen: Vorsorgen für den Todesfall-Text - Global

Wenn ein Vater, eine Mutter stirbt, hängt die Absicherung ein grosses Stück weit vom Zivilstand ab. Sind die Eltern verheiratet, ist über die Sozialversicherungen vieles abgedeckt:

  • Von der AHV gibt es eine Witwen- oder Witwerrente sowie Waisenrenten für die Kinder.
  • Auch die Unfallversicherung richtet Renten an Witwen, Witwer und Waisen aus.
  • Von der Pensionskasse erhalten die Hinterbliebenen ebenfalls eine Witwen- oder Witwerrente sowie Waisenrenten.
  • Wer eine Witwen- oder Witwerrente der AHV bezieht, kann zudem Ergänzungsleistungen erhalten, wenn er oder sie den Lebensunterhalt mit den Renten und sonstigem Einkommen nicht decken kann.
     
Gut zu wissen
Bei Überentschädigung können sowohl die Unfallversicherung als auch die Pensionskasse ihre Leistungen kürzen. Mehr als 90 Prozent des Einkommens des Verstorbenen erhalten die Hinterbliebenen nicht.

 

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Konkubinatseltern müssen selber vorsorgen

Für die Kinder spielt der Zivilstand der Eltern keine Rolle. Sie erhalten beim Tod des Vaters oder der Mutter eine Waisenrente von AHV, Unfallversicherung und Pensionskasse. Doch für die hinterbliebene Lebensgefährtin, den Konkubinatspartner gibt es keine Rente von der AHV oder der Unfallversicherung. Und den Pensionskassen ist es freigestellt, ob sie Leistungen an Konkubinatspartner auszahlen.

Timo G. und Anna S. leben ohne Trauschein zusammen, sie haben eine kleine Tochter. Der Vater verdient mit seinem 100-Prozent-Pensum 7200 Franken, seine Frau arbeitet 40 Prozent und bringt 2600 Franken nach Hause. Damit können die beiden die monatlichen Ausgaben – inklusive zwei Tage Krippe – gut decken, und auch die Kosten für die Eigentumswohnung von 2500 Franken pro Monat liegen im Budget. Wenn allerdings Timo G. sterben sollte, hätte seine Partnerin ein Finanzproblem. Weil die beiden nicht verheiratet sind, würde sie weder von der AHV noch von der Unfallversicherung etwas erhalten, und auch die Pensionskasse von Timo G. kennt keine Leistungen für eine Konkubinatspartnerin. Bloss für die Tochter gäbe es Waisenrenten, voraussichtlich 1600 Franken pro Monat. Zusammen mit ihrem eigenen Einkommen hätte Anna S. nur noch 4200 Franken zur Verfügung. Damit könnte sie die Eigentumswohnung nicht mehr halten; die Bank würde eine massive Reduktion der Hypothek verlangen.

Prüfen Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse, ob Leistungen an Konkubinatspartner vorgesehen sind. Bei verschiedenen Kassen muss man dazu eine Begünstigtenerklärung abgeben. Am besten fragen Sie direkt bei der Pensionskasse nach.

Absichern mit einer Todesfallrisikoversicherung

Eine solche Versicherung ist eine reine Risikoversicherung: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird ein Todesfallkapital oder eine monatliche Rente an die Begünstigten ausgezahlt.

Timo G. schliesst eine Todesfallversicherung über 250 000 Franken ab. Sollte er sterben, könnte seine Partnerin mit der ausgezahlten Summe die Hypothek auf der Eigentumswohnung so weit reduzieren, dass sie und die Tochter in ihrem Zuhause bleiben können.

Die Höhe der Prämie einer solchen Versicherung ist nicht nur abhängig von der Versicherungssumme, sondern auch vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Günstiger ist eine Police mit abnehmender Todesfallsumme. Dabei reduziert sich der Betrag, der ausgezahlt würde, mit jedem Jahr ein Stück weit. Eine solche Police empfiehlt sich, wenn auch das Risiko abnimmt – etwa weil die Mutter ihr Arbeitspensum aufstocken kann, wenn die Tochter älter ist.

 

Gut zu wissen
Es gibt Todesfallversicherungen mit nivellierten oder rollenden Prämien. Nivelliert bedeutet, dass Sie jedes Jahr gleich viel bezahlen, am Anfang, wenn das Sterberisiko noch klein ist, also eher zu viel, später dann zu wenig. Rollende Prämien werden aufgrund des Sterberisikos jedes Jahr neu berechnet, steigen also mit der Zeit deutlich an. Welche Art Prämie für Sie die bessere ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.

 

Welches Einkommen steht den Hinterbliebenen im Falle eines Todesfalls zu? Jetzt mit dem Clientis Vorsorge-Check-Rechner berechnen.

 

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