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Mieterkaution

Das ideale Konto, um eine Mietkaution für ein Haus, eine Wohnung oder einen Gewerberaum zu hinterlegen

1455.20 Text Eröffnung Mieterkaution Mieterkaution

Eröffnung

Die Eröffnung des Kontos ist ganz einfach. 

  • Formular «Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR)»
  • Das ausgefüllte Formular «Vertrag zu Mieterkautionskonto» senden Sie bitte an:
    Clientis Bank Oberuzwil
    Wiesentalstrasse 7
    9242 Oberuzwil
  • Das Konto wird auf den Namen des Mieters eröffnet und gesperrt.
  • Nach Eröffnung erhalten der Vermieter und der Mieter einen Brief mit der Kontonummer. Der Einzahlungsschein wird dem Brief gemäss dem ausgefüllten Basisvertrag beigelegt.
  • Nach erfolgter Gutschrift der Kaution erhalten der Vermieter sowie der Mieter einen Auszug.
     

Auflösung

Die Auflösung des Kontos kann nur mit Einverständnis des Mieters und Vermieters durchgeführt werden.

Die rechtliche Grundlage bildet der folgende OR-Artikel: OR Art. 257e

  • Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
  • Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
  • Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
  • Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.
     

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